Formblatt für eine Parlamentarische Bürgerinitiative
Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend Enteignung beim Bau von Erdgaspipelines – Nein zu Enteignungen/Stopp dem Ausbau von Pipelines! – Ja zu erneuerbaren Energien und Energieeffizienz!
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Seitens der EinbringerInnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen: Auf Grund der Tatsache, dass der Ausbau von Erdgaspipelines und die damit notwendigen Enteignungen der österreichischen Bevölkerung angeblich im öffentlichen Interesse sind und damit angeblich die Versorgungssicherheit Österreichs erhöht werden soll. Nach § 57 Gaswirtschaftsgesetz bestimmt die Gaswirtschaft selbst, welche natürlich ein finanzielles Interesse hat möglichst viel Erdgas zu verkaufen, ob ein öffentliches Interesse vorliegt.
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ANLIEGEN: Der Nationalrat wird ersucht, die Änderung des § 57 dahingehend zu bewirken, dass zukünftig der Ausbau der Erdgas-Pipelines wie jedes andere Verfahren mit Eingriffen in die Umwelt sowie Eingriffe in die Rechte Dritter behandelt wird (UVP,..., Ausschluss von Erdbebengebieten – siehe Karte: http://gis.lebensministerium.at/ehora/frames/index.php? PHPSESSID=48ad92da64eeeb6b247b9383cc000b7c&146=true&gui_id=eHORA;...,). Das Gaswirtschaftsgesetz ist so zugestalten, dass die Enteignungen zum Zweck des Ausbaus von Gaspipelines nicht mehr zur Regel werden können. Bei technischer Möglichkeit müssen Liegenschaften als Ultima Ratio umgangen werden. Die Möglichkeit zur grundbücherlichen Einverleibung „für den Rechtsnachfolger“ soll zukünftig bei Enteignungen ausgeschlossen werden. Im Fall bisheriger Entschädigungen in den vergangenen Monaten und Jahren ist dafür zusorgen, dass die angebotene Entschädigungen von Seiten der Betreiber bzw. Bauherrn oder Errichters auch bezahlt werden müssen. Betreiber und mögliche Errichter,..., von Pipelines sollen Kosten für den Rückbau sowie Wiederherstellung des unberührten Zustandes in einen Fonds wertgesichert einzahlen. Etwaige zusätzliche Kosten z.B. aus Havarien sind vom Betreiber zu begleichen und vorab zu versichern. Bei einem Gerichtsverfahren fällt die Beweislast dem Errichter zu (Umkehr der Beweislast). Bei einem Enteignungsverfahren fallen sämtliche Kosten, auch jene für Sachverständige, Beweissicherungen, rechtliche Vertretung etc. des zu Enteignenden dem Antragsteller zu. Sollte eine Enteignung dennoch stattfinden, so ist dem Enteigneten mindestens jener Entschädigungsbetrag zu bezahlen, welcher durch die Errichter ursprünglich angeboten wurde. Ferner soll bei jedem entsprechenden Verfahren sowie für jeden neuen Meter Pipeline durch das Lebensministerium sowie das Wirtschaftsministerium unter Berücksichtigung internalisierter Kosten durch eine völlig unabhängige Kommission geprüft werden, ob die Errichtung volkswirtschaftlich für Österreich gerechtfertigt ist oder eher abzulehnen ist. Die Einreicher dieser Initiative sind der Auffassung, dass der Bau von Erdgaspipelines weder vom öffentlichen Interesse noch volkswirtschaftlich vertretbar ist. Mit jedem Kubikmeter verbrauchten Erdgas erhöht sich die Versorgungsabhängigkeit Österreichs. Im Jahr 2008 betrug der Anteil importierten Erdgas an der gesamten Energieimportmenge 28,3% bzw. 351,3 PJ. Der Bruttoinlandsverbrauch belief sich auf knapp 316 PJ. Die Ausgaben für Energieimporte stiegen im Jahr 2008 mit rd. 14,34 Mrd. € im Vergleich zum Vorjahr um fast 30 %. Die Ausgaben für Gasimporte erhöhten sich im Jahr 2008 um gut 42 % auf 2,998 Mrd. Euro. Der Anteil der Energieimporte an den Gesamtwarenimporten nahm von 9,8 % auf 12 % zu. Der energetische Endverbrauch an Erdgas betrug im Jahr 2008 188,8 PJ (vgl. http://www.bmwfj.gv.at/EnergieUndBergbau/Energieversorgung/Documents/Daten%20zur %20Entwicklung%20der%20Energiewirtschaft%202008.pdf bmwfj (2009): Daten zur Entwicklung der Energiewirtschaft 2008, Wien). SIEHE BEIBLATT!
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(Falls der Vordruck nicht ausreicht, bitte auf Beiblatt fortsetzen)
Beiblatt mit weiteren Ausführungen
Wissenschaftliche Arbeiten haben nachgewiesen, dass mit integrierten Systemen eine
Bereitstellung von Biogas in Österreich mit dem Energiegehalt in Höhe von ca. 220 PJ möglich ist.
Der Geschäftsführer der IG Passivhaus Ing. Günter Lang hat beim 2. Klimaschutzgipfel am
17.04.2008 auf Einladung des ehemaligen Bundeskanzlers Gusenbauer und dessen
Energieberater Andreas Wabl das Papier „Energieeffizienz billiger als neue Kraftwerke“ vor
beinahe der ganzen ehemaligen Regierung, aber auch vor den Repräsentanten der
Energiewirtschaft präsentiert. Lang untersuchte die Kosten sowie Effekte der Sanierung von
Nachkriegsbauten.
Nach dem damaligen Informationsstand würden die Investitionskosten für den bis 2015 geplanten
Gaskraftwerksausbau mit 3.600 MW Leistung, Speicher-, Netz- und Pipelineausbau alleine € 3,9
Mrd. betragen. Weiters wurden die Gas Brennstoffkosten zwischen € 52,0 – 60,0 Mrd. (bei einer
Betriebslaufzeit von 20 Jahren) und die CO
2-Zertifikatkäufe von mind. € 13,5 Mrd. (bei einerBetriebslaufzeit von 20 Jahren) für die neuen Gasdampfkraftwerke berücksichtigt. Im Vergleich
dazu würde das erforderliche zusätzliche Fördervolumen von € 12,4 Mrd. für die Energieeffizienz-
Offensive lediglich der Summe der fälligen CO
2-Zertifikatkäufe (bei einer Betriebslaufzeit von 20Jahren) entsprechen, ohne dabei die Investitions- und Gaskosten auch zu berücksichtigen.
Die Kostengegenüberstellung zeigt für die Versorgungssicherheit des österreichischen Strom- und
Gasmarktes deutlich die erheblich geringeren Kosten für eine Energieeffizienzoffensive gegenüber
eines Kraftwerksausbaues.
Mit einer großen Energieeffizienzoffensive durch
thermische Altbausanierungen auf Klasse A+gem. Energieausweis könnten in Österreich binnen 7 Jahren in Summe realisiert werden:
315.000 Wohnungen in Mehrfamilienhäusern
360.000 Einfamilienhäuser
5.400 öffentliche Gebäude – speziell Schulen und Kindergärten
4.500 Bürobauten
mit in Summe 87,53 Mio. m² Nutzfläche faktisch zum Nulltarif auf Klasse A+ gem.
Energieausweis thermisch saniert werden. Damit würde deren Energieverbrauch um 90
Prozent sinken.
Außerdem könnten nach damaliger Betrachtung noch weitere Maßnahmen finanziert werden:
120.000 Photovoltaikanlagen mit je 5 kWp
360.000 thermische Solarkollektoren mit je 8 m² Fläche
675.000 Haushalte Energieeffizienz Tauschaktion für alte Elektrogeräte
Der Großteil des Verbrauchs an Gas 2008 entfiel auf die Nutzenergiekategorie „Raumwärme,
Klimaanlagen, Warmwasser“. Hier kann auf das gewaltige Effizienzpotenzial hingewiesen werden
(vgl. dazu diverse Studien von a.o. Univ. Prof. Dipl. Ing. Dr. Reinhard Haas). Letzteres trifft auch
auf andere Nutzenergiekategorien sowie Sektoren zu, in denen Erdgas derzeit noch verwendet
wird. Gleiches gilt für die Landwirtschaft, in der in Zukunft auf „Bio“ gesetzt werden sollte. Ferner
sind natürlich auch die positiven Effekte für die Volkswirtschaft beim Umstieg auf erneuerbare
Energien (Substitution durch erneuerbare Energieträger und Technologien parallel zur Reduktion
des Endenergiebedarfs) und bei der Erschließung der Effizienzpotenziale zu erwähnen (auf die
Nennung der unzähligen Publikationen zum Thema wurde verzichtet).
Abschließend muss erwähnt werden, dass viele namhafte Experten darauf hinweisen, dass die
Energiestrategie Österreich zu kurz greift und nicht die Energieautarkie, wie offiziell vom
Umweltminister forciert, zum Ziel hat. Aus Sicht der Unterzeichner sollte jetzt die Energiewende hin
zu 100% erneuerbaren Energien und deutlicher Steigerung der Effizienz eingeleitet werden!