Formblatt für eine Parlamentarische Bürgerinitiative

Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend

Enteignung beim Bau von Erdgaspipelines – Nein zu Enteignungen/Stopp dem Ausbau von

Pipelines! – Ja zu erneuerbaren Energien und Energieeffizienz!

 

Seitens der EinbringerInnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender

Hinsicht angenommen:

Auf Grund der Tatsache, dass der Ausbau von Erdgaspipelines und die damit notwendigen

Enteignungen der österreichischen Bevölkerung angeblich im öffentlichen Interesse sind und

damit angeblich die Versorgungssicherheit Österreichs erhöht werden soll.

Nach § 57 Gaswirtschaftsgesetz bestimmt die Gaswirtschaft selbst, welche natürlich ein

finanzielles Interesse hat möglichst viel Erdgas zu verkaufen, ob ein öffentliches Interesse

vorliegt.

 

ANLIEGEN:

Der Nationalrat wird ersucht, die Änderung des § 57 dahingehend zu bewirken, dass zukünftig

der Ausbau der Erdgas-Pipelines wie jedes andere Verfahren mit Eingriffen in die Umwelt sowie

Eingriffe in die Rechte Dritter behandelt wird (UVP,..., Ausschluss von Erdbebengebieten – siehe

Karte: http://gis.lebensministerium.at/ehora/frames/index.php?

PHPSESSID=48ad92da64eeeb6b247b9383cc000b7c&146=true&gui_id=eHORA;...,). Das

Gaswirtschaftsgesetz ist so zugestalten, dass die Enteignungen zum Zweck des Ausbaus von

Gaspipelines nicht mehr zur Regel werden können. Bei technischer Möglichkeit müssen

Liegenschaften als Ultima Ratio umgangen werden. Die Möglichkeit zur grundbücherlichen

Einverleibung „für den Rechtsnachfolger“ soll zukünftig bei Enteignungen ausgeschlossen

werden. Im Fall bisheriger Entschädigungen in den vergangenen Monaten und Jahren ist dafür

zusorgen, dass die angebotene Entschädigungen von Seiten der Betreiber bzw. Bauherrn oder

Errichters auch bezahlt werden müssen. Betreiber und mögliche Errichter,..., von Pipelines sollen

Kosten für den Rückbau sowie Wiederherstellung des unberührten Zustandes in einen Fonds

wertgesichert einzahlen. Etwaige zusätzliche Kosten z.B. aus Havarien sind vom Betreiber zu

begleichen und vorab zu versichern. Bei einem Gerichtsverfahren fällt die Beweislast dem

Errichter zu (Umkehr der Beweislast). Bei einem Enteignungsverfahren fallen sämtliche Kosten,

auch jene für Sachverständige, Beweissicherungen, rechtliche Vertretung etc. des zu

Enteignenden dem Antragsteller zu. Sollte eine Enteignung dennoch stattfinden, so ist dem

Enteigneten mindestens jener Entschädigungsbetrag zu bezahlen, welcher durch die Errichter

ursprünglich angeboten wurde.

Ferner soll bei jedem entsprechenden Verfahren sowie für jeden neuen Meter Pipeline durch das

Lebensministerium sowie das Wirtschaftsministerium unter Berücksichtigung internalisierter

Kosten durch eine völlig unabhängige Kommission geprüft werden, ob die Errichtung

volkswirtschaftlich für Österreich gerechtfertigt ist oder eher abzulehnen ist.

Die Einreicher dieser Initiative sind der Auffassung, dass der Bau von Erdgaspipelines weder vom

öffentlichen Interesse noch volkswirtschaftlich vertretbar ist. Mit jedem Kubikmeter verbrauchten

Erdgas erhöht sich die Versorgungsabhängigkeit Österreichs. Im Jahr 2008 betrug der Anteil

importierten Erdgas an der gesamten Energieimportmenge 28,3% bzw. 351,3 PJ. Der

Bruttoinlandsverbrauch belief sich auf knapp 316 PJ. Die Ausgaben für Energieimporte stiegen im

Jahr 2008 mit rd. 14,34 Mrd. € im Vergleich zum Vorjahr um fast 30 %. Die Ausgaben für

Gasimporte erhöhten sich im Jahr 2008 um gut 42 % auf 2,998 Mrd. Euro. Der Anteil der

Energieimporte an den Gesamtwarenimporten nahm von 9,8 % auf 12 % zu. Der energetische

Endverbrauch an Erdgas betrug im Jahr 2008 188,8 PJ (vgl.

http://www.bmwfj.gv.at/EnergieUndBergbau/Energieversorgung/Documents/Daten%20zur

%20Entwicklung%20der%20Energiewirtschaft%202008.pdf bmwfj (2009): Daten zur Entwicklung

der Energiewirtschaft 2008, Wien).

SIEHE BEIBLATT!

 

(Falls der Vordruck nicht ausreicht, bitte auf Beiblatt fortsetzen)

Beiblatt mit weiteren Ausführungen

Wissenschaftliche Arbeiten haben nachgewiesen, dass mit integrierten Systemen eine

Bereitstellung von Biogas in Österreich mit dem Energiegehalt in Höhe von ca. 220 PJ möglich ist.

Der Geschäftsführer der IG Passivhaus Ing. Günter Lang hat beim 2. Klimaschutzgipfel am

17.04.2008 auf Einladung des ehemaligen Bundeskanzlers Gusenbauer und dessen

Energieberater Andreas Wabl das Papier „Energieeffizienz billiger als neue Kraftwerke“ vor

beinahe der ganzen ehemaligen Regierung, aber auch vor den Repräsentanten der

Energiewirtschaft präsentiert. Lang untersuchte die Kosten sowie Effekte der Sanierung von

Nachkriegsbauten.

Nach dem damaligen Informationsstand würden die Investitionskosten für den bis 2015 geplanten

Gaskraftwerksausbau mit 3.600 MW Leistung, Speicher-, Netz- und Pipelineausbau alleine € 3,9

Mrd. betragen. Weiters wurden die Gas Brennstoffkosten zwischen € 52,0 – 60,0 Mrd. (bei einer

Betriebslaufzeit von 20 Jahren) und die CO2-Zertifikatkäufe von mind. € 13,5 Mrd. (bei einer

Betriebslaufzeit von 20 Jahren) für die neuen Gasdampfkraftwerke berücksichtigt. Im Vergleich

dazu würde das erforderliche zusätzliche Fördervolumen von € 12,4 Mrd. für die Energieeffizienz-

Offensive lediglich der Summe der fälligen CO2-Zertifikatkäufe (bei einer Betriebslaufzeit von 20

Jahren) entsprechen, ohne dabei die Investitions- und Gaskosten auch zu berücksichtigen.

Die Kostengegenüberstellung zeigt für die Versorgungssicherheit des österreichischen Strom- und

Gasmarktes deutlich die erheblich geringeren Kosten für eine Energieeffizienzoffensive gegenüber

eines Kraftwerksausbaues.

Mit einer großen Energieeffizienzoffensive durch thermische Altbausanierungen auf Klasse A+

gem. Energieausweis könnten in Österreich binnen 7 Jahren in Summe realisiert werden:

315.000 Wohnungen in Mehrfamilienhäusern

360.000 Einfamilienhäuser

5.400 öffentliche Gebäude – speziell Schulen und Kindergärten

4.500 Bürobauten

mit in Summe 87,53 Mio. m² Nutzfläche faktisch zum Nulltarif auf Klasse A+ gem.

Energieausweis thermisch saniert werden. Damit würde deren Energieverbrauch um 90

Prozent sinken.

Außerdem könnten nach damaliger Betrachtung noch weitere Maßnahmen finanziert werden:

120.000 Photovoltaikanlagen mit je 5 kWp

360.000 thermische Solarkollektoren mit je 8 m² Fläche

675.000 Haushalte Energieeffizienz Tauschaktion für alte Elektrogeräte

Der Großteil des Verbrauchs an Gas 2008 entfiel auf die Nutzenergiekategorie „Raumwärme,

Klimaanlagen, Warmwasser“. Hier kann auf das gewaltige Effizienzpotenzial hingewiesen werden

(vgl. dazu diverse Studien von a.o. Univ. Prof. Dipl. Ing. Dr. Reinhard Haas). Letzteres trifft auch

auf andere Nutzenergiekategorien sowie Sektoren zu, in denen Erdgas derzeit noch verwendet

wird. Gleiches gilt für die Landwirtschaft, in der in Zukunft auf „Bio“ gesetzt werden sollte. Ferner

sind natürlich auch die positiven Effekte für die Volkswirtschaft beim Umstieg auf erneuerbare

Energien (Substitution durch erneuerbare Energieträger und Technologien parallel zur Reduktion

des Endenergiebedarfs) und bei der Erschließung der Effizienzpotenziale zu erwähnen (auf die

Nennung der unzähligen Publikationen zum Thema wurde verzichtet).

Abschließend muss erwähnt werden, dass viele namhafte Experten darauf hinweisen, dass die

Energiestrategie Österreich zu kurz greift und nicht die Energieautarkie, wie offiziell vom

Umweltminister forciert, zum Ziel hat. Aus Sicht der Unterzeichner sollte jetzt die Energiewende hin

zu 100% erneuerbaren Energien und deutlicher Steigerung der Effizienz eingeleitet werden!