Erwin Haider

Schlagl 12

2640 Gloggnitz                                                                 Schlagl, am 13.10.2010

 

Betreff: Enteignung durch Wirtschaftsministerium

 

Offener Brief

 

 

Der Bau von neuen Erdgasleitungen liegt nicht im öffentlichen Interesse.

KEINE Enteignung von österreichischen Bauern und Grundbesitzern aus Profitgier der Erdgaslobby.

 

 

Im Interesse der österreichischen Bevölkerung

1.     NEIN  -  zum Gaswirtschaftsgesetz, wo sich die Gaswirtschaft selbst die Regeln für Enteignungen macht.

 

2.     NEIN – zu Enteignungen von österreichischen Bauern und Grundbesitzern wegen Profitgier von  Großkonzernen

 

3.     NEIN - zu Liegenschaftsschätzungen nach Enteignungen. Der angebotene Entschädigungsbetrag der Betreiber muss auch nach einer Enteignung bezahlt werden. Nach Stilllegung von Erdgasleitungen müssen die Kosten der Herstellung des Grundstücks in den ursprünglichen Zustand bzw. Entsorgung der Gasrohre bereits bei deren Errichtung bezahlt werden.

 

4.     NEIN – zur grundbücherlichen Einverleibung  „für den Rechtsnachfolger“

 

5.     NEIN - zur irreversibler Grund- und Landschaftszerstörung durch unnötige Gastransitpipelines

 

6.     NEIN – zum Erdgasleitungsbau in der höchsten Erdbebenzone Österreichs

 

7.     NEIN – zur Gefährdung der österreichischen Bevölkerung durch Gasexplosionen

 

8.     NEIN – zum weiteren Ausbau und Einsatz des Klimakillers Erdgas, welcher beim Transport in Pipelines und bei der Verbrennung in Kraftwerken entscheidend zum Klimawandel beiträgt

 

9.     NEIN – zu Milliarden-Euro-Strafzahlungen durch die österr. Bevölkerung wegen nicht erreichtem Kyoto Ziel des CO² Ausstoßes.

 

10. NEIN - zur weiteren Abhängigkeit von instabilen teils kriegführenden Lieferländern mit Demokratiedefizit

 

11. NEIN - zum immer höheren Wertschöpfungsabfluss in jährlicher Milliardenhöhe in das Ausland

 

12.  NEIN - zum Erdgaspipelinebau im alpinen und hochalpinen Gelände

 

13.  NEIN – zu Risiko und Sabotage auf eigenem Grund

 

14.  NEIN -  zur Gefährdung des sozialen Friedens

 

JA zur Energiewende, zu erneuerbaren zukunftsorientierten Energieformen wie etwa Sonne, Wind, Wasser od. Biomasse mit 100.000 neuen „green Jobs“ in Österreich.

Meine Homepage: www.neinzuregl-suedschiene.at

 

FAKTEN

Am 30.10.2008 sollte ich für die EVN betr. „Erdgasleitung Südschiene“ nach dem überfallsartigen Auftauchen eines EVN Mitarbeiters die Servitutsverträge unterschreiben. So ein Zufall, an diesem Tag erfuhr ich zum ersten Mal vom Bauprojekt  „Erdgaspipeline Südschiene“, obwohl die Landeslandwirtschaftskammer bereits im April 2007, also 1 ½ Jahre zuvor, einen Vertrag mit der EVN über die Rahmenbedingungen abschloss!

Der EVN Mitarbeiter unterbreitete mir Lügen und wollte mich damit unter Druck setzen und zur Unterschrift  der Verträge bewegen. Dies war auch bei anderen Liegenschaftsbesitzern Taktik beim „Keilen“ von Unterschriften.

Sogar ein schlechter Versicherungsvertreter vereinbart einen Termin.

Ich habe diese Verträge aus mehreren Gründen nicht unterschrieben und soll nun von Wirtschaftsminister Dr. Mitterlehner „enteignet“ werden.

 

Am 8.4.2009 wurde von der EVN eine Infoveranstaltung für die Gemeindebürger abgehalten. Dabei wurde bekannt gegeben, dass keine Explosionen von Gaspipelines bekannt seien und falls aus einer Leitung Gas austritt, so würde lediglich eine „Verpuffung“, weit oberhalb der Leitung stattfinden.

Auch das war nicht die Wahrheit, ich erhielt die Nachricht, dass bei Spillern Mitte der 70er Jahren eine Erdgasleitung explodierte.

Die Leitung von 800 mm Durchmesser liegt 7 mm unter der Norm, die eine UVP vorschreibt, natürlich auch ein „Zufall“.

Der Erdgasverbrauch ist in Österreich rückläufig, diese Leitung wird daher nicht benötigt. Der sinkende Gasverbrauch ist Faktum. Zu diesem Schluss kommt auch DrDI Haslinger in seiner Studie. Ziel der Betreiber ist jedoch dieses vorwiegend aus Russland importierte  Erdgas in Kraftwerken zu verstromen und diesen Strom vermehrt in das Ausland (in Italien ist der Strompreis deutlich höher als in Österreich) zu verkaufen, mit entsprechendem Profit. Die entstehende Abwärme bzw. Energie geht teils ungenutzt in die Flüsse verloren.

Das Kyoto-Protokoll verpflichtet Österreich, seine Treibhausgas-Emissionen, sprich den CO² Ausstoß zu senken. Für die Periode von 2008 bis 2012 müssen Kohlendioxid und andere Treibhausgase in Österreich um 13 Prozent unter das Niveau von 1990 (Gesamtausstoß von 79 Mio. Tonnen) gesenkt werden. 2006 lag Österreich mit einem Ausstoß von 91 Mio. Tonnen um 32 Prozent über dem Plan.

Auch das Bundesland Niederösterreich hat sich zur Senkung des CO² Ausstoßes  bekannt.

Das Gegenteil ist jedoch der Fall, wir emittieren mit Hilfe unserer gewählten Volksvertreter immer mehr an CO² in die Atmosphäre und sind daher auch mitverantwortlich für die Erwärmung unseres grünen Planeten und die dramatischen Folgen, welche alle unsere Nachfolgegenerationen empfindlich treffen.

Das Land NÖ hat 51 % Anteile an der EVN.

Der Rechnungshof kritisiert die Klima-Strategie der Regierung als "zahnlos" - es gebe keine Möglichkeiten für Sanktionen und sieht "dringenden Handlungsbedarf. Es drohen Milliarden Strafzahlungen, welche die österreichischen Steuerzahler treffen.

Fast täglich werden wir in den Medien damit konfrontiert. Starkregen, Überschwemmungen, Murenabgänge, heftige Stürme, an Dürre leidende Landstriche, verbunden mit zahlreichen Toten sind die Folge. Auch in Österreich blieben wir nicht verschont. Die Wissenschaft ist bereits der Meinung, dass die Flutkatastrophen insbesondere in Pakistan mit dem Klimawandel zu tun haben.

Die Bevölkerung empfindet Erdgas schon teuer genug. Vladimir Putin teilte öffentlich mit „die Zeit des billigen Erdgases ist vorbei“.

Von der Gaslobby werden Erdgasautos, Erdgasheizungen usw. propagiert. Die Konsumenten sollen sich also umstellen, auf empfindlich teurer werdendes Erdgas, damit auch die Gaswirtschaft und der Staat kräftig mitverdienen Erdgas, das vom Ausland importiert werden muss wobei die viel gepriesene „Wertschöpfung“ von mehreren Milliarden Euro jährlich auch in das Ausland abfließt. Wir sind somit abhängig vom teils kriegführenden Ausland, in dem kein Demokratieverstand vorliegt.

Uns allen ist noch gut in Erinnerung als im Jänner 2009 der Gashahn durch Russland abgedreht wurde.

Ein wichtiges Ziel ist die Errichtung von vielen dezentralen „Kleinanlagen“, sprich Photovoltaik, Wasserkraft, Windkraftanlagen, Biomasse etc.; bei richtigem Einsatz würden wir uns dadurch auch die Errichtung neuer Starkstromleitungen ersparen.

Wir Österreicher haben das Risiko von Anschlägen und Sabotage an den langen Pipelines im eigenen Land. Zahlreiche Leitungsexplosionen sind weltweit bekannt, viele Personen kamen dabei ums Leben, zu sehen unter "natural gas explosion" in Google oder unter www.neinzurtgl.com.                                                                                   Denken wir auch an Explosionen kleinerer Leitungen, wie etwa in St. Pölten und Wilhelmsburg, wo Menschen starben. Wer Erdgas verwendet, lebt mit Sprengstoff im eigenen Haus.

Keiner übernimmt die persönliche Haftung bei einer tatsächlichen echten Katastrophe. Die Erdgaspipeline wird sehr nahe an Ortschaften und Häuser heran gebaut, in Raach verläuft sie einige Meter von einem Gartenzaun entfernt.

Vor 4 Jahren wurde meine Hofstelle überschwemmt und vernichtet, meine Mutter wäre dabei beinahe ertrunken. Die durch den Erdgasleitungsbau aufgerissene Bautrasse von ca. 40.000 Quadratmeter entwässert noch zusätzlich direkt zu meinem Haus. Dieses alte Steinhaus ist somit bedroht, zerstört zu werden. Das Leben und die Gesundheit meiner Familie sind gefährdet.

Die Wissenschaft ist der Überzeugung, dass ein erheblicher Teil des Erdgases von der Erzeugung (zb. in Russland) bis zu den Kraftwerken zb. in Österreich durch Leckagen in die Atmosphäre entweicht, wobei Erdgas 25-mal klimaschädlicher ist als das Treibhausgas und der Klimakiller CO².

Auch liegen wir in der stärksten Erdbebenzone in Österreich, nämlich Zone 4, eine Wiederkehrperiode von Starkbeben gibt es statistisch gesehen nur alle 475 Jahre. Das heißt, es ist mit einem dementsprechenden sehr starken Erdbeben alle 475 Jahre zu rechnen. Mein Großvater, den ich sehr gut kannte, wurde im 19. Jahrhundert geboren. Er wäre jetzt 120 Jahre alt. Diese Zahl ist daher relativ zu sehen.

Es kann also in einem Jahr oder erst in 475 Jahren ein derart starkes vernichtendes Erdbeben stattfinden.

 

Gerade jetzt als ich diese Zeilen schrieb, es ist der 31.8.2010, 10.00 Uhr gab es wiederum ein Erdbeben. Meine Kinder sind weinend zu mir gelaufen. Es hat unser Haus ordentlich geschüttelt. Ich muss wegen Gebäudeschäden noch nachsehen.

 

Nach Meinung von Ökologen sind die einzigen Quellen in meinem Geburtsort auf meinem Grund durch die Gasleitung gefährdet. Diese Quellen bestehen teils seit der Besiedelung der Ortschaft Schlagl und sind für mich und meine Nachfolgegenerationen lebenswichtig. Vor einigen Jahren war das Trinkwasser der öffentlichen Versorgung verkeimt und nur abgekocht genießbar.

Durch den beabsichtigen Bau des Semmerigbasistunnel wird unsere Gemeindequelle für das Trinkwasser zur Versorgung der Bevölkerung mit großer Wahrscheinlichkeit versiegen, wir bekommen eine Ersatzwasserleitung, vermutlich aus Kirchberg/Wechsel.

Auch im Fall eines Brandes sind meine Brunnen von äußerster Wichtigkeit.

Die ÖBB führt im Zuge des geplanten Semmering Basistunnel seit 3 Jahren laufend Beweissicherungen an Brunnen durch.  Das Wirtschaftsministerium teilt mit, dass mein Brunnen nur 4 Wochen beweisgesichert wird!

 

Eine Erdgasleitung zu bauen, ist lediglich ein gutes Geschäft für die Erdgaswirtschaft.

Die Folgen dieses Baus treffen die gesamte Bevölkerung. Wir müssen wie die Indianer in Generationen denken. Durch die immer größere „Profitgier“ von Wirtschaftstreibenden soll es kein „Morgen“ geben, denn: „heute machen wir das Geschäft“. Aber gerade das bringt uns an den Abgrund.

Kapital ist ein knappes Gut. Jeder Euro der in die Energieerzeugung durch fossile Rohstoffe gesteckt wird, kann in die Erzeugung erneuerbarer Energien nicht mehr investiert werden. Gerade hier bei den verschiedenen erneuerbaren Energieformen liegt die Zukunft.

Die EVN investiert nun 800 Millionen Euro in Wasserkraft und Windenergie, wozu dann Erdgasleitungen für neue Erdgaskraftwerke?

 

Enteignungen sind nur möglich, wenn sie im öffentlichen Interesse liegen.

Nach § 57 Gaswirtschaftsgesetz bestimmt die Gaswirtschaft selbst, welche natürlich ein finanzielles Interesse hat möglichst viel Erdgas zu verkaufen, ob ein öffentliches Interesse vorliege.

Jetzt schlägt es dem Fass den Boden aus!!!

Die Gaswirtschaft bestimmt also selbst, dass öffentliches Interesse an der Erdgaspipeline Südschiene vorliege, das ist wohl einzigartig.

Diese Leitung wird im Gebiet des Semmering und in der Steiermark auf jenem Gelände gebaut, wo Steigeisen notwendig sind. Die Umgehung meines Grundes wäre problemlos möglich.

Es kann daher kein öffentliches Interesse vorliegen, da diese genannten Folgen dem Allgemeinwohl der österreichischen Bevölkerung entgegenstehen. Der Bau dieser Leitung kommt jedoch nur der Gaswirtschaft zu Gute.

http://www.oekonews.at/index.php?mdoc_id=1053160

 

http://www.oekonews.at/index.php?mdoc_id=1049842

 

 

Zu den Entschädigungszahlungen:

1.     Die mitbeteiligte Partei (EVN) oder ein Rechtsnachfolger könnten vielleicht in einigen Jahren nicht mehr bestehen und der Grundeigentümer könnte für die Entsorgung der nicht mehr benötigten Rohre herangezogen werden. Durch die Errichtungsbewilligung entstehe ein empfindlich hoher Schaden, die angebotene Entschädigung reiche bei weitem nicht aus.

Der Grundbesitzer muss daher jene Schadenersatzzahlung erhalten, welche die Herstellung in den ursprünglichen Zustand möglich macht.

 

2.     Mein Eigentum wird im Hofbereich in zwei Hälften geteilt. Der südliche bewaldete Teil hat keine Forststraße. Ein Bau ist wegen der Erdgasleitung nicht möglich. Diese Forstfläche kann ich daher nicht nutzen, sie ist für mich wertlos. Auch auf der „Schanz“ ist der bewaldete Teil ohne Forststraße nicht nutzbar. Bei der Entschädigungsberechnung wurde dies durch den Sachverständigen nicht bewertet.

 

3.     Ein sehr schöner Bergahorn und weitere Harthölzer müssten geschlägert werden. Bei einer Laubholzsubmission erreichte ein Bergahorn 9.412 Euro, ich würde einen beträchtlichen Schaden erleiden, der vom Sachverständigen ebenso nicht berechnet wurde.

 

4.     Es ist geplant auf den „Hofparzellen“ und auf den westlich gelegenen Parzellen auf der „Schanz“ eine Christbaumkultur anzulegen. Auf diesem Grund wurden jährlich Christbäume gewonnen und verkauft. Dies wäre dann nicht mehr möglich, wodurch ein erheblicher Schaden entsteht. Auch dieser Schaden wurde vom Sachverständigen nicht berechnet.

 

5.     Mit dem Enteignungsbescheid würde unverzüglich mit dem Bau der Leitung begonnen. Ich hätte jedoch keine Weide für die Rinder, auf diese bin ich angewiesen.

 

6.     Die Leitung wird auf einem Rutschhang verlegt, dies ist eine grob fahrlässige Handlung, die Leben und Gesundheit gefährdet.

 

7.     Da das Erdreich nicht zur Gänze abgezogen wird und darauf das lediglich aus Steinen und Lehm bestehende Aushubmaterial in der Breite des Abschubes aufgebracht wird entsteht für mich ein unwiederbringbarer und empfindlicher Schaden.

 

Alle Politiker sprechen sich in vollmundigen Reden für die Energiewende (Homepage des Landwirtschafts- und Wirtschaftsministeriums) www.energiestrategie.at     und hin zu erneuerbaren Energien aus. Wie auch die Politik weiß, wird mit neuen Erdgaspipelines aber das Gegenteil erreicht. Die Mächtigen werden durch die Politik unterstützt, die Kosten dafür bezahlt das Volk.

Die Erdgasversorgung ist mit den bestehenden Leitungen jederzeit möglich.

Ich werde Sie, Herr Minister, bei ihren öffentlichen Reden an Ort und Stelle darauf hinweisen, dass Sie das Gegenteil tun als Sie öffentlich sagen und  damit unter anderem  nicht Arbeitsplätze im Inland, sondern im Ausland schaffen. Die CO²-Strafzahlungen und Gefährdung treffen jedoch die österreichische Bevölkerung.

Aus all den Gründen und insbesondere deshalb, dass Sie, Herr Minister, Leben und Gesundheit meiner Familie gefährden, werde ich mich gegen die beabsichtigte  Enteignung mit allen mir zur Verfügung stehenden gesetzlichen Mitteln wehren. In diesem Fall werde ich mich auch in Zukunft öffentlich äußern.  Dies meine ich absolut ernst.  

Sollten sie trotz meiner schwerwiegenden Gründe noch immer auf Ihrer Meinung beharren, so ersuche ich um ein persönliches Gespräch.

Widrigenfalls bin ich gezwungen, die Öffentlichkeit und politische Mandatare über den Sachverhalt aufzuklären.

 

Das demokratische Prinzip im Bundesverfassungsgesetz

  1. Das demokratische Prinzip betrifft die Frage der Herrschaftsform und der politischen Willensbildung. Die politische Macht in der Gesellschaft wird durch das Volk legitimiert. Dieser Grundsatz ist im Artikel 1 des B-VG verankert: „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“

Das Volk ist zum weit überwiegenden Teil gegen neue Erdgaspipelines und somit gegen zwangsweise Enteignungen.

 

Erwin Haider